
Beteiligung mittels Holding
Beteiligung an einer Firma in den UAE mit EU-Firma
Eine andere Firma innerhalb oder außerhalb der Emirate kann Gesellschafter (Eigentümer) einer Free Zone Entity (FZE) werden oder sich an einer Free Zone Corporation (FZCO) beteiligen.
Hierbei ist zu beachten, dass Ausschüttungen aus den Emiraten an die Muttergesellschaft in deren Sitzstaat besteuert werden könnten.
Die UAE und EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
Da in der Beziehung UAE-Tochtergesellschaft und EU-Muttergesellschaft die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie nicht anwendbar ist, sind Ausschüttungen der FZE / FZCO an die Mutter im Sitzstaat der Mutterfirma mit Quellensteuer oder Abgeltungssteuer auf Dividenden belegt.
Um diese Besteuerung zu umgehen, empfiehlt sich ein Dividenden-Routing, durch das die Dividenden über eine Holding-Gesellschaft in einem EU-Staat mit Holding-Privileg geleitet werden.
Zu diesen Staaten mit Holding-Privileg gehören die Niederlande, Zypern, Spanien sowie Luxemburg.
Kann meine GmbH keine Firma in den Emiraten gründen?
Grundsätzlich auch mit einer Privilegisierung der Einnahmen von Dividenden versehen sind Deutschland und Dänemark; auf Grund der hohen Gefahr der Infizierung, also Aktivierung der Dividenden-Einnahmen und folgender Besteuerung dieser, raten wir allerdings davon ab, ein Dividenden-Routing direkt von den Emiraten in Firmen in diesen Ländern zu routen.
Firmengründung durch EU-Holding
In einigen Freihandelszonen der Emirate (z.B. Ra's Al-Khaimah) sollten die Muttergesellschaften älter als ein Jahr sein, bevor sie eine Tochtergesellschaft in den UAE gründen. Die Vereinigten Arabischen Emirate wollen so das Dividenden-Routing erschweren.
Also kann ich mich mit meiner neu gegründeten Firma nicht an einer FZE beteiligen?
Die Zulassungsbehörden in den Emiraten orientieren sich dabei in erster Linie an den Gründungsunterlagen der Muttergesellschaft. Hierbei kann Ihnen Tax Saving Corporation mit einer Vorratsgesellschaft auch eine Firma in der EU vermitteln, die länger als ein Jahr im Handelsregister eingetragen ist und als Holding tätig sein kann.
Chancen und Vielfalt bei der Gründung einer Firma in den Emiraten
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor einer Beteiligung an einer FZE oder FZCO in den Emiraten grundlegend und kompetent beraten zu lassen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, der für Sie zuständige Berater für eine Firmengründung in Ra's Al-Khaimah wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.