Firmengründung Vereinigte Arabische Emirate (United Arab Emirates – UAE)

Gründung einer Firma in Dubai / UAE

Firmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (UAE)

Bei der Gründung einer Firma in den UAE unterscheiden sich zwei grundlegende Typen:

  • Firmengründungen Dubai und Abu Dhabi LLC (Limited Liability Company)
  • Firmengründungen in einer der Freihandelszonen

Gründung einer Niederlassung (Branch)

Natürlich kann auch eine ausländische Firma in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine selbständige Niederlassung eröffnen.

Gründung einer Limited Liability Company in Dubai oder Abu Dhabi

Entscheidend bei der Gründung einer LLC in Dubai oder Abu Dhabi ist, dass ein Staatsbürger der UAE 51% der Shares einer LLC halten muss. Nur Joint-Ventures, an denen Ausländer lediglich eine Minderheit halten, werden in das Handelsregister eingetragen.

Auf Wunsch vermittelt Tax Saving Corporation Sponsoren bzw. Treuhänder für diese LLC Gründungen. Dem Interessenten muss allerdings bewusst sein, dass die Treuhänder meist selbst vermögende Personen sind, die nur bei interessanten und angesehenen Projekten ein Treuhandverhältniss eingehen.

Gründung einer Firma in einer Freihandelszone

Bei Gründungen in einer der Freihandelszonen kann ein Ausländer alleiniger Eigentümer sein und somit 100% der Shares halten. Typische Formen der Firmen in Freihandelszonen sind die FZE und FZCO.

FZE steht für den englischen Begriff "Free Zone Establishment", FZCO ist die Abkürzung für "Free Zone Company". Der Unterschied zwischen beiden Unternehmensformen lässt sich relativ einfach zusammenfassen. Bei einem FZE gibt es nur einen einzigen Eigentümer des Unternehmens. Eine FZCO hingegen hat in der Regel zwei bis fünf Teilhaber, wobei deren Anteile nicht gleichmäßig aufgeteilt sein müssen, ähnlich einer Aktiengesellschaft. Die Umwandlung einer FZE in eine FZCO und umgekehrt ist ohne Weiteres möglich.

FZE / FZCO als Tochtergesellschaft oder Niederlassung einer anderen Firma

Eine andere Firma innerhalb oder außerhalb der Emirate kann sich als Gesellschafter (Eigentümer) an einer Free Zone Entity (FZE) oder an einer Free Zone Corporation (FZCO) beteiligen.

Die Muttergesellschaft sollte dabei älter als ein Jahr alt sein. Begründete Ausnahmen sind zulässig. Sollte Ihre Firma nicht älter als ein Jahr, könnten wir unter Umständen eine Vorratsgesellschaft zwischenschalten.

Bitte beachten Sie, dass die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie nicht anwendbar ist. Hier sind andere Maßnahmen zu einem steuergünstigen Dividenden-Routing erforderlich.

Verschiedene Freihandelszonen für verschiedene Zwecke

Die erste Freihandelszone in den Emiraten wurde bereits vor mehr als 25 in Jebel Ali gegründet wurde. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch in anderen Teilen des Landes, etwa in Sharjah, Dubai oder Ra's al-Khaimah (RAK) solche Zonen, die wir Ihnen in folgenden im Zusammenhang mit der Gründung einer Firma in den UAE näher darstellen werden.

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