Tax Saving Corporation gründet Ihnen rechtssicher eine Firma in Israel

Gründung einer Firma in Israel

Die legale Firmengründung in der Steueroase Israel

Für viele mag es widersprüchlich klingen, eine Firma in Israel zu gründen, da Israel als Hochsteuerstaat bekannt ist.

Doch Ausnahmen für Exempted Companies, IP-Box und eine Holding führen zu interessanten Anreizen, um die Steuerlast eines mittelständischen Unternehmens zu senken.

Territorialprinzip der Besteuerung

Grundsätzlich werden Einnahmen in Israel dann besteuert, wenn sie in Israel entstanden, gewachsen oder erhalten wurden. Dies bedeutet, dass eine Person dann in Israel Steuern zu zahlen hat, wenn die Gewinne durch Geschäfte auf israelischem Boden generiert wurden.

Dadurch ergibt sich im Umkehrschluß, dass Gewinne außerhalb Israels eben nicht der Steuerpflicht unterliegen. Erst bei einer Ausschüttung an einen Israeli findet eine Besteuerung statt.

Diese steuerbefreite Firma – sogenannte Exempted Company – kennt man bereits von Guernsey, Isle of Man, den British Virgin Islands (BVI) oder anderen Offshore-Firmen in Steueroasen. Eben: diese Steuerparadiese sind bekannt und werden von Geschäftspartnern oder dem heimischen Finanzamt als solche angesehen.

Israel hingegen ist als Steuerparadies bisher nicht in Verruf gekommen und viele nationale Regelungen sorgen dafür, dass es so bleibt:

  • Die hohe Besteuerung einheimischer Gewinne.
  • Keine Steuerbegünstigung von verbundenen Unternehmen in Niedrigsteuerländern.
  • Theoretische Haltefrist von 12 Monaten.

IP-Box-Privileg

Israel kennt die Begünstigung von Steuereinnahmen aus Forschung und Entwicklung („research and development intensive company“).

Diese Steuerbegünstigung in Anlehnung an die IP-Box anderer Staaten (vgl. Liechtenstein, Niederlande, Zypern), sorgt dafür, dass 75% der Einnahmen einer Gesellschaft als Ausgaben für Forschung und Entwicklung angesehen werden und die Gesellschaft von der Kapitalertragssteuer ausgenommen wird.

Holding-Standort

Die Nichtbesteuerung von Einnahmen einer Holding (Holding-Privileg) kann genutzt werden, wenn das Tochterunternehmen in einem Staat ansässig ist, der regulär 15% Körperschaftssteuer oder mehr erhebt. Darüber hnaus muß mit diesem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bestehen.

Dazu gehören u.a.:

Somit besteht eine gute Möglichkeit, aus den oben genannten Hochsteuerländern Gewinne vor Steuern abzusaugen und steuerbegünstigt in eine israelische Holding zu routen.

Legale Ausnahmen und Firmengründung

Zu den israelischen Voraussetzungen bzw. Mindestauflagen gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen, die Ihnen die signifikante Reduzierung der Steuerlast erlauben.

TSC – The Tax Saving Corporation zeigt Ihnen, welche Ausnahmen dies sind und wie Sie rechtssicher eine Firma in Israel gründen, wenn Sie für Ihre Firma Steuern sparen wollen.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, der für Sie zuständige Berater für eine Firmengründung in Israel wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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