
Gründung einer Firma in Portugal (Madeira)
Sichere Beratung durch kompetente Berater
Neben der Kanarischen Sonderzone (ZEC) ist auch Madeira eine EU-Sonderzone, die besonders gefördert wird.
Die Förderung wird u.a. durch sehr niedrige Steuern realisiert, 5% Körperschaftssteuer seit 1. Januar 2013. Sie gilt für Firmen, die vor dem 01. Januar 2015 gegründet wurden.
Allerdings sind einige Auflagen zur erfüllen, um in den Genuss der niedrigen Steuersätze zu gelangen. Diese Auflagen können wir auf Wunsch für Sie realisieren.
Diese Steuervergünstigungen gelten für Firmen, die
- entsprechende Auflagen erfüllen,
- ihren Firmensitz in Funchal (Madeira, Portugal) haben,
- und vor dem 1. Januar 2015 gegründet wurden.
Wir bieten Interessenten eine Reihe von Vorratsgesellschaften an, die vor dem Stichtag gegründet wurden. Teilweise verfügen diese Mantelgesellschaften auf Madeira bereits über ein Bankkonto. Die steuerlichen Auflagen sind noch zu erfüllen. Auch hierbei sind wir Ihnen behilflich.
Sonderwirtschaftszone
Madeira wird durch die EU gefördert, da die Insel durch die Randlage in Europa einen Standortnachteil hat, der mit Hilfe der Freihandelszone ausgeglichen werden soll. Die Gesetzgebung für die Freihandelszone, auf der die Firmen beruhen, ist gut durchdacht und befindet sich im Einklang mit den Vorgaben der EU-Kommission.
Hinzu kommt, das diese Freihandelszone vom bestehenden EU-Recht profitiert.
Steueroase Madeira?
Alle Firmen sind im portugiesischen Handelsregister eingetragen und haben eine normale portugiesische Steuernummer. Es handelt sich hier um reguläre Firmen, die sich nur durch den Steuervorteil von anderen Gesellschaften unterscheiden, daher wird Madeira nicht als billige Steueroase angesehen.
Bei der Gründung vor Ort betreuen wir Sie persönlich. Unsere Partner sind Deutsche oder deutschstämmig, so das auch die Beratung im laufenden Geschäftsbetrieb auf Deutsch stattfinden kann.
Die Gründung einer Gesellschaft auf Madeira ist grundsätzlich mit mehr Aufwand verbunden, als in einem Offshore-Land oder z.B. auf Zypern. Die damit verbundenen höheren Kosten zahlen sich aber recht schnell aus. Als Größenordnung kann hier nur eine grobe Einschätzung gegeben werden, doch amortisieren sich die Kosten der Gründung und des Unterhaltes bereits binnen eines Jahres im Vergleich zu einer deutschen oder österreichischen GmbH mit einem Jahresgewinn von EUR 250.000 (EBITA).
Firmengründung auf Madeira
Betreiben in der EU ansässige Personen eine Firmengründung im EU-Ausland, so gelten etliche positive Auswirkungen des EU-Rechts:
Diese Positivwirkungen entstammen u.a.:
- der Niederlassungsfreiheit,
- dem Rechtschutz durch den EUGH,
- der Mutter-Tochter-Richtlinie
- und der Fusionsrichtlinie.
Diese positiven Wirkungen erstrecken sich zwar auch auf das Steuerrecht, gehen darüber weit hinaus.
Weiterhin wirken die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 AStG) - bzw. entsprechende Bestimmungen in anderen EU-Ländern - auch bei passiven Einkünften nicht. Vorausgesetzt es ist hinreichend Substance-Escape gegeben. Gerne beraten wir Sie, wie eine Firma auf Madeira gestaltet werden muss, wenn Sie die Steuervorteile ausnutzen wollen. Ebenso helfen wir Ihnen umfangreich, diese Voraussetzungen und Auflagen zu erfüllen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, der für Sie zuständige Berater für eine Firmengründung auf Madeira wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.