
Wann es sich lohnt, eine Offshore-Firma zu gründen
Gibt es gute Gründe, eine Offshore-Gesellschaft zu gründen?
Das hängt davon ab, wozu sie dienen soll. Nur zum Steuern sparen wird eine simple Offshore-Firmengründung meist scheitern und schwerwiegende steuerliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir gründen zuverlässig Ihre Firma in einer Offshore-Steueroase und zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Neue Märkte
Wenn es darum geht, den Markteintritt in die jeweilige Region zu eröffnen, dann kann man eine Offshore-Gesellschaft bejahen. Dann besteht die Möglichkeit, beispielsweise über eine Zwischenholding die Dividenden der Offshore-Gesellschaft in das Heimatland zu leiten (Dividenden-Routing) und dort zu versteuern.
Anonymisierung
Einige Mandanten wollen nicht unbedingt von Ihren Nachbarn oder ehemaligen Arbeitgebern mit der neuen Firma in Verbindung gebracht werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig:
- Angst vor Neid oder Rache
- Wettbewerbsverbot
- laufendes oder abgeschlossenes Insolvenzverfahren
- Sicherung von Vermögen im Scheidungsfall oder Erbfall
- Scham vor der Familie oder religiösen Institutionen (z.B. Adult-Webmaster, Zinsgeschäfte,…)
Offshore-Gesellschaften bieten hier einen guten Schutz vor neugierigen Augen, da es meist keine öffentlichen oder gar elektronisch einsehbaren Handelsregister gibt. Wer Informationen über die Firma haben möchte, müsste sich also zunächst in den Staat begeben, um dort nachzusehen. Meist wird ihm dort aber eine Auskunft verweigert.
Da reine Offshore-Staaten kaum oder gar keine Rechtshilfeabkommen mit G20-Staaten unterhalten, gibt es auch für Behörden oder Gerichte keine Möglichkeit, an weitereichende Informationen zu gelangen, sei es durch formale Anfrage oder durch rechtlichen Druck.
Übertragung
Einige Offshore-Staaten wie zum Beispiel Belize bieten noch Gesellschaften auf Inhaberaktien an. Der Besitzer der Aktiendokumente ist auch der jeweilige Eigentümer. Dies ermöglich sogenannte Tafelgeschäfte, bei denen die Aktien durch Übergabe den Besitzer wechseln und die Firma somit einen neuen Eigentümer erhält.
Zwar muss dieser Vorgang im Aktienbuch vermerkt werden, doch ist ein Verstoß dagegen heilbar und meist nur mit kleineren Gebühren versehen. Die Inhaberaktie birgt natürlich immer die Gefahr, dass sie von unberechtigten Personen gefunden wird oder dass man sie schlicht verliert.