Stiftung_Liechtenstein

Stiftung Liechtenstein (Einführung)

ÜBERSICHT, STIFTUNGSFORMEN UND VORTEILE DER STIFTUNG

Gründung einer Liechtensteiner Stiftung

Die Stiftung nach liechtensteiner Recht ist für viele wirtschaftliche Zwecke eine ideale Rechtsform.

Die Liechtensteiner Stiftung bietet für Sie eine einfache und effiziente Art, Vermögenswerte zu schützen oder steuergünstig an Erben zu übertragen.

Gründung einer Stiftung in Liechtenstein

Wie gründe ich eine Stiftung in Liechtenstein?

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Liechtensteiner Stiftung

Eine liechtensteinische Stiftung kann jede natürliche oder juristische Person gründen. Der Gründer oder die Gründungsfirma kann jede Staatsbürgerschaft und jeden beliebigen Wohn- oder Geschäftssitz haben.

Die Errichtung der Liechtensteiner Stiftung erfolgt durch eine Widmung in der Stiftungsurkunde. Die Gründung können Sie auch in einer letztwilligen Verfügung oder auch in einem Erbvertrag festhalten.

Beteiligte der Stiftung in Liechtenstein

Wer macht was bei einer Stiftung in Liechtenstein?

Die Begünstigten einer Liechtensteiner Stiftung

Eine Stiftung in Liechtenstein ist eine eigene Persönlichkeit mit selbständigen Rechten und Pflichten.

Wir zeigen Ihnen, wer bei der Errichtung der Liechtensteiner Stiftung Beteiligt ist und welche Aufgaben und Rechte Sie als Stifter haben.

Stiftungstypen in Liechtenstein

Welche Arten der Stiftung gibt es in Liechtenstein?

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Liechtensteiner Stiftung

Das Stiftungsrecht in Liechtenstein bietet Ihnen viele Möglichkeiten und unterschiedliche Rechtsformen.

Zunächst geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Stiftungsarten.

Stiftung Liechtenstein und Steuern

Wie wird eine Stiftung in Liechtenstein besteuert?

Über die Besteuerung einer Liechtensteiner Stiftung

Sofern keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt, gilt die Stiftung seit Januar 2011 zu den Privatvermögenstrukturen (PVS). Diese PVS zahlen lediglich eine Pauschalsteuer.

Da es sich hierbei um keine Unternehmen handelt, verstößt die Pauschalbesteuerung nicht gegen Beihilferegelungen der EFTA und wurde von dieser genehmigt.