Übersicht DBA Sachverhalte

Artikel 5 DBA

Was umfasst dieser Artikel des Doppelbesteuerungsabkommens?

Auszug aus dem OECD-Musterabkommen zum DBA

Artikel 5 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (OECD-MA DBA) ist zentraler Anhaltspunkt zur Festlegung des Ortes der Besteuerung.

Kurz: er legt fest, wer in welchem Staat wieviel Steuern zu zahlen hat.

Zwar ist dies meist der Ort der geschäftlichen Oberleitung, es gibt aber auch weitere Fälle oder eben Ausnahmen.

Folgen eines DBA

Kennen Sie die positiven Wirkungen?

Tax Saving Corporation - Besteuerung von Unternehmen bei Nur-DBA-Sachverhalt

Liegt zwischen dem Wohnsitzstaat des Gründers und dem Sitzstaat der Firma ein DBA vor, hat dies durchaus positive Wirkungen.

Zu beachten ist jedoch, ob nicht bereits vorhandene EU-Regelungen (siehe auch Mutter-Tochter-Richtlinie) weitergehende oder bessere Regelungen beinhalten.

DBA-Vorbehaltsklauseln

DBA-Missbrauchsklauseln die für Sie zu Fallstricken werden könnten

Risken im internationalen Steuerrecht: DBA-Missbrauchsklauseln

Fast jeder Staat wendet Klauseln zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung an. Naturgemäß neigen Hochsteuerländer wie Deutschland dazu, Klauseln zum Mißbrauch von DBA explizit anzuwenden.

Damit die Gründung einer Auslandsfirma nicht zur Steuerfalle wird, zeigt Ihnen TSC, worauf Sie bei der Gründung eines Unternehmens im Ausland achten müssen.

Artikel mit den gleichen Tags