Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie

Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie

Besteuerung von Dividendenzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen

Die Mutter-Tochter-Richtlinie (90/435/EWG) regelt die Besteuerung von Dividendenzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Sie ist auch auf verbundene Unternehmen in den EWR-Staaten anwendbar, sofern eine hinreichende gegenseitige Amtshilfe gewährleistet ist.

Durch die Mutter-Tochter-Richtlinie gilt, dass Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten von der Quellensteuer befreit sind und dass eine Doppelbesteuerung von Gewinnen, die eine Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft auszahlt, vermieden wird.

Erweiterung der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Änderungsrichtlinie 2003/123/EG brachte im Wesentlichen folgende Ergänzungen:

  • Erweiterung der Liste mit den Gesellschaftsformen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
  • Absenkung des Beteiligungsschwellenwerts als Voraussetzung für den Wegfall der Quellenbesteuerung von Dividenden.
  • Die Vermeidung der Doppelbesteuerung im Fall von Enkelgesellschaften.

Mutter-Tochter-Richtlinie und Holding-Strukturen

Durch die Mutter-Tochter-Richtlinie werden die Gewinne der Tochtergesellschaft am Sitz ihrer Betriebsstätte besteuert, die Dividenden steuerfrei an die Muttergesellschaft abgeführt.

Dies ist insbesondere bei der Gestaltung mittels einer Tochtergesellschaft in einem Niedrigsteuerstaat und einer Holding in einem Staat mit Holding-Privileg für unsere Gründungen sehr interessant. Aber auch zur Absaugung von Gewinnen aus einer Gesellschaft in einem Hochsteuerland bieten sich solche Holding-Strukturen mittels EU-Mutter-Tochter-Richtlinie an.

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