Im Bereich der Unternehmenssteuern gibt es viele Staaten, die in einigen Bereichen Gewinne nicht oder nur gering besteuern, wenn diese aus bestimmten Bereichen erwirtschaftet wurden.
Dazu gehören:
- Beteiligungserlöse (Holding-Privileg)
- Erlöse aus Urheberrecht, Lizenzen oder Patenten (IP-Box)
- Erlöse aus der Vercharterung von Jachten oder anderen Schiffen
Internationales Steuerrecht begünstigt hierbei Unternehmen und selbst mit einfachen Strukturen können bereits deutliche Steueroptimierungen vorgenommen werden.
TSC - The Tax Saving Corporation zeigt Ihnen die passenden Staaten und was erforderlich ist, um eine Firma in einem Staat mit entsprechendem Steuerprivileg rechtssicher zu gründen.
Weniger Steuern bei Immobilienhandel und -vermietung
Deutsche Unternehmen treffen gleich drei Belastungen bei der Vermietung: Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Letztere lässt sich durch eine Auslandsfirma vermeiden.
Ausländische Unternemen sind mit ihren Gewinnen in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig. So zumindest bei Gewinnen aus Vermietung und Verpachtung.
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Steuerlast durch Holding reduzieren
Holding ist eine Kurzform für Holding-Gesellschaft, Holding-Organisation oder auch Dachgesellschaft.
Der Begriff "Holding" umschreibt keine eigenständige Rechtsform, sondern eine in der Praxis etablierte Organisationsform für hierarchisch strukturierte Unternehmen.
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