IP-Box als alternatives Steuermodell
IP-Box-Privileg bei Immaterialgüterrechten
Die Besteuerung der Erträge immaterieller Wirtschaftsgüter wie Patente, Marken, Urheberrechte und Lizenzen (Intellectual Property) bietet große steuerpolitischen Chancen in der internationalen Unternehmensbesteuerung.
Hier bietet sich auch für kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, über die Gründung einer Firma im Ausland (z.B. Holding) Gewinne zu verlagern und Steuern zu verringern.